Falls Sie in den nächsten Wochen eine Kapitalversicherung ausbezahlt bekommen, könnten Sie eine unangenehme Überraschung in der Höhe Ihres Auszahlungsbetrags erleben.
Was verbirgt sich dahinter?
Die Lebensversicherer müssen ihre Kunden seit 2008 zu 50% an den Bewertungsreserven beteiligen. Diese Reserven entstehen, wenn der aktuelle Marktwert einer Anlage, z.B. eines festverzinslichen Wertpapiers über dem Kaufwert liegt. Die sind derzeit besonders hoch. Grund hierfür sind die niedrigen Zinsen, die zu deutlichen Kurssteigerungen bei festverzinslichen Wertpapieren geführt haben. Um Versicherte, deren Vertrag ausläuft, an den Bewertungsreserven wie gesetzlich vorgeschrieben zu beteiligen, müssten Versicherungsgesellschaften immer mehr attraktive Wertpapiere verkaufen. Dann bleibt aber den Versicherern weniger Geld für die Anlage in neue Wertpapiere zu ähnlich guten Zinsen, um Zinsen und Garantien bei bestehenden Versicherungsverträgen zu bezahlen. Seit rund 3 Jahren liegt der Ertrag deutscher Bundesanleihen unterhalb des gesetzlichen Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsgesellschaften.
Was ist geplant?
Wegen der großen Bedeutung des Themas wird hinter verschlossenen Türen nach einer Lösung gesucht. Die Versicherungswirtschaft fordert seit mehreren Jahren eine Neuregelung. Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf für ein Hilfspaket zur Stabilisierung, der unter der Niedrigzinsphase leidenden Lebensversicherer. Im Kern geht es darum, die in den nächsten Monaten fälligen Kapitalversicherungen nur teilweise oder im schlimmsten Fall auch gar nicht an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Bei größeren Versicherungsbeträgen kann der Wertverlust mehrere Tausend Euro betragen.
Wie eilig ist die Angelegenheit für Sie?
Aktuell gibt es keine genaue Antwort auf diese Frage. Sicher scheint nur, dass es eine Neuregelung für die Beteiligung von Versicherten an den Bewertungsreserven geben wird. In einer Pressemeldung der Nachrichtenagentur der deutschen Medien heißt es, dass „die Bundesregierung eine Regelung „in den nächsten Wochen“ auf den Weg bringen möchte“. Wahrscheinlich erscheint eine Umsetzung vor der parlamentarischen Sommerpause Ende Juli 2014.
Was müssen Sie tun?
Handeln Sie jetzt – verhindern Sie das Kürzen ihrer Ansprüche. Bitte bedenken Sie: Für den Fall einer gesetzlichen Neuregelung bis Ende Juli 2014, kommen nur die Versicherten in den Genuss der alten Regelung, deren Maßnahmen bis Ende Juni 2014 umgesetzt sind.