Wie ein Navigator für den Mandanten

Die Finanzbranche ist in den Augen von Horst Hillinger zwar sehr fa­cettenreich und kreativ. „Aber damit werden die Angebote für Privatanleger auch undurchschaubar“, machte der Vorstand der Vermögensbutler AG immer wieder die Erfahrung. In der Branche werde vielfach versprochen, die Kunden durch den Finanz­dschungel zu führen. Gleichzeitig aber wür­den die Berater von den Produzenten der Finanzprodukte bezahlt. Ob diese Art der Be­ratung objektiv sein kann, bezweifelt Hillin­ger stark. „An wen aber kann sich ein vermö­gender Privatkunde überhaupt noch wenden, wenn er eine objektive Antwort auf seine Fragen benötigt?“, fragt er.

Um genau dieses Spannungsverhältnis zwischen Finanzprodukt und Vermögensver­waltung auf der einen Seite und der unabhän­gigen Beratung und Betreuung auf der ande­ren Seite aufzulösen, hat Hillinger im Jahr 2011 zusammen mit Alexander Beffert die Vermögensbutler AG ins Leben gerufen. „Unsere Basis ist die vollständige Unabhän­gigkeit von Banken und Vermögensverwal­tern“, erläutert er. „Daher denken und han­deln wir nicht in fertigen Produkten, sondern begleiten unsere Mandanten bei der Suche und der Ausarbeitung bestmöglicher Anlage­lösungen.“

Um Interessenkonflikte konse­quent von Anfang an auszuschließen, berät die Vermögensbutler AG ausschließlich. Eige­ne Produkte werden ganz bewusst nicht an­geboten. Mit dieser Philosophie versteht sich die Vermögensbutler AG als fachkundiger Diskussionspartner und zuverlässige Prüfstelle für alle Vermögensanlagen ihrer Mandanten. Die Vermögensbutler AG sieht sich dabei als ein Dienstleister, der wie ein Navigator den Anleger an die Kapitalmärkte begleitet, indem er verschiedene Vermögensverwalter mit un­terschiedlichen Anlagestilen aussucht und sie gemeinsam mit dem Mandanten zu einer per­sönlichen Anlagestrategie zusammenstellt. Zu­sätzlich können besondere Anlagebausteine zur Abdeckung von Spezialthemen in das Ge­samtportfolio eingebunden werden. „Obwohl unsere Mandanten in ein sehr breit struktu­riertes Anlagespektrum investiert sind, bleibt der zeitliche Aufwand für sie gering“, be­schreibt Hillinger die Vorteile. Selbst bei Ver­mögenswerten im Ausland bleibe es bei einem Ansprechpartner.

Neben der zeitlichen und sachlichen Entlastung ergeben sich dadurch oftmals Kosteneinspareffekte für die Mandan­ten. „Wenn wir unsere Mandanten bei Vermö­gensfragen begleiten, agieren wir wie ihr ver­längerter Arm gegenüber Banken und Vermögensverwaltern“, erläutert der Vorstand. Und weil die Vermögensbutler AG weiß, dass Vertrauen und Sicherheit wichtige As­pekte in der Mandatsbetreuung sind, lässt sie sich durch die Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungsaufsicht regelmäßig kontrollie­ren.

Sämtliche Mitarbeiter der eigentümer­geführten Vermögensbutler AG haben ihren Beruf von der Pike auf gelernt und können auf viele Jahre Beratungserfahrung bei unter­schiedlichen Banken zurückblicken. Mit der Namensgebung beziehen sich die Gründer auf die Rolle des Butlers, der Vertrauter und erster Ansprechpartner seines Auftraggebers ist – „wobei Diskretion immer oberstes Ge­bot ist“, wie Hillinger sagt. „Transparenz steht an erster Stelle. Unsere Honorare sind so verständlich wie unsere Be­ratung“, verspricht der Vorstand. Durch eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten blei­be keine Frage offen. Der Mandant bezahlt für die Beratungsdienstleistung ein individu­ell vereinbartes Honorar, Provisionszahlungen an den Berater sind ausgeschlossen. „Nur wenn die Mandanten genau wissen, für wel­che Leistung sie uns bezahlen, entsteht das Vertrauensverhältnis, das für unsere Arbeit notwendig ist“, so Hillingers Credo.

Alexander Beffert und Horst Hillinger

Falls Sie in den nächsten Wochen eine Kapitalversicherung ausbezahlt bekommen, könnten Sie eine unangenehme Überraschung in der Höhe Ihres Auszahlungsbetrags erleben.

Was verbirgt sich dahinter?
Die Lebensversicherer müssen ihre Kunden seit 2008 zu 50% an den Bewertungsreserven beteiligen. Diese Reserven entstehen, wenn der aktuelle Marktwert einer Anlage, z.B. eines festverzinslichen Wertpapiers über dem Kaufwert liegt. Die sind derzeit besonders hoch. Grund hierfür sind die niedrigen Zinsen, die zu deutlichen Kurssteigerungen bei festverzinslichen Wertpapieren geführt haben. Um Versicherte, deren Vertrag ausläuft, an den Bewertungsreserven wie gesetzlich vorgeschrieben zu beteiligen, müssten Versicherungsgesellschaften immer mehr attraktive Wertpapiere verkaufen. Dann bleibt aber den Versicherern weniger Geld für die Anlage in neue Wertpapiere zu ähnlich guten Zinsen, um Zinsen und Garantien bei bestehenden Versicherungsverträgen zu bezahlen. Seit rund 3 Jahren liegt der Ertrag deutscher Bundesanleihen unterhalb des gesetzlichen Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsgesellschaften.

Was ist geplant?
Wegen der großen Bedeutung des Themas wird hinter verschlossenen Türen nach einer Lösung gesucht. Die Versicherungswirtschaft fordert seit mehreren Jahren eine Neuregelung. Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf für ein Hilfspaket zur Stabilisierung, der unter der Niedrigzinsphase leidenden Lebensversicherer. Im Kern geht es darum, die in den nächsten Monaten fälligen Kapitalversicherungen nur teilweise oder im schlimmsten Fall auch gar nicht an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Bei größeren Versicherungsbeträgen kann der Wertverlust mehrere Tausend Euro betragen.

Wie eilig ist die Angelegenheit für Sie?
Aktuell gibt es keine genaue Antwort auf diese Frage. Sicher scheint nur, dass es eine Neuregelung für die Beteiligung von Versicherten an den Bewertungsreserven geben wird. In einer Pressemeldung der Nachrichtenagentur der deutschen Medien heißt es, dass „die Bundesregierung eine Regelung „in den nächsten Wochen“ auf den Weg bringen möchte“. Wahrscheinlich erscheint eine Umsetzung vor der parlamentarischen Sommerpause Ende Juli 2014.

Was müssen Sie tun?
Handeln Sie jetzt – verhindern Sie das Kürzen ihrer Ansprüche. Bitte bedenken Sie: Für den Fall einer gesetzlichen Neuregelung bis Ende Juli 2014, kommen nur die Versicherten in den Genuss der alten Regelung, deren Maßnahmen bis Ende Juni 2014 umgesetzt sind.

Was bedeutet es für einen Anleger von einem Honorar-Anlageberater in Vermögensfragen beraten und betreut zu werden?

Anfang Juni gab der Bundesrat grünes Licht für das Honoraranlageberatungsgesetz. Das Gesetz soll die Interessen der Anleger zukünftig stärker in den Mittelpunkt einer Beratung stellen. Allein der Umstand, dass es hierfür ein Gesetz braucht, stimmt nachdenklich.

„Durch das neue Gesetz bestimmt allein die Interessenlage des Mandaten die Anlagelösung und nicht umgekehrt. Es ermöglicht, dem Mandanten partnerschaftlich und auf Augenhöhe begegnen zu können“, so Herr Hillinger von der Vermögensbutler AG. „Bei diesem Beratungsansatz ist kein Platz für Abhängigkeiten, Intransparenz und eigene Produkte. Verkaufs- und Vertriebsanreize jeglicher Art gibt es nicht.“

Zur Unabhängigkeit sollte auch eine breite Auswahl an Vermögensverwaltern mit unterschiedlichen Ideen und Arbeitsweisen gehören – die Mischung erhöht bekanntlich die Stabilität einer Anlage und hilft Risiken zu streuen. Leider ist dieser weitergehende Ansatz gesetzlich noch nicht verankert. Honorarberater, die eigene Vermögensverwaltungen favorisieren, sind leider auch nicht Interessenfrei.

Klare Regeln gelten beim Beratungshonorar. Der Mandant bezahlt für die Beratungsdienstleistung ein individuell vereinbartes Honorar. Provisionszahlungen an den Berater sind ausgeschlossen.

Die Abwicklung der Anlagetransaktionen kann entweder durch den Mandanten selbst übernommen werden (reine Beratung) oder durch den Betreuer ausgeführt werden.

Wie wirkt sich das neue Gesetz für den Mandanten aus?

Neben der Zeitersparnis – ein Ansprechpartner und trotzdem viele Vermögensverwalter, stellt der Berater ohne Interessenkonflikt seine Fachkompetenz dem Mandanten zur Verfügung. Bei einer Betreuung ohne Verwaltungstätigkeit kann zusätzlich das gesamte Vermögen objektiv begutachtet werden, da keine Konkurrenzsituation zu anderen Vermögensverwaltern entsteht. Darüber hinaus können durch den Betreuer – in Kenntnis der Kostenstrukturen und des höheren kumulierten  Gesamtvolumens – oftmals auch Kostenvorteile für den Mandanten verhandelt werden.

Übrigens: Einen Honorar-Anlageberater erkennen Sie an seiner Zulassung durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen oder kurz BaFin. Diese Behörde stellt für die Mandanten sicher, dass die Vielzahl der gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.